Anlage und Pflege von Streuobstwiesen
Der Streuobstpakt wurde 2021 zwischen der Bayerischen Staatsregierung und acht engagierten Verbänden verabschiedet. Mittlerweile wurde eine ganze Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten für die Neupflanzung von Streuobstwiesen und Einzelbäumen sowie zur Pflege bestehender Obstwiesen aufgelegt. Bei Interesse berät der Landschaftspflegeverband Eigentümer von Streuobstwiesen und -beständen sowie für die Neuanlage geeignete Flächen gerne.
Links
Förderkriterien für Streuobstpflanzungen
Förderkriterien für Streuobstbaumschnitt
Aus- und Fortbildungen
Streuobstwiesenberater:in