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Anlage und Pflege von Streuobstwiesen

Der Streuobstpakt wurde 2021 zwischen der Bayerischen Staatsregierung und acht engagierten Verbänden verabschiedet. Mittlerweile wurde eine ganze Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten für die Neupflanzung von Streuobstwiesen und Einzelbäumen sowie zur Pflege bestehender Obstwiesen aufgelegt. Bei Interesse berät der Landschaftspflegeverband Eigentümer von Streuobstwiesen und -beständen sowie für die Neuanlage geeignete Flächen gerne.

 

Links

  • Förderkriterien für Streuobstpflanzungen 

  • Förderkriterien für Streuobstbaumschnitt

  • Aus- und Fortbildungen

  • Streuobstwiesenberater:in